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Wird ein Betreiber, der von einem Hersteller ein Rührwerk bezieht und dieses in einen Behälter eines anderen Herstellers einbaut, zum Hersteller der "Gesamtmaschine Rührbehälter"?

Der Betreiber muss ein Konformitätsbewertungsverfahren gem. Maschinenrichtlinie durchführen (einschließlich Anbringen eines CE-Zeichen). Die mitgelieferte Einbauerklärung ist nicht ausreichend.Das Rührwerk (inkl. Steuerung) mit Behälter ist gem. Artikel 2 a) 4. Spiegelstrich "Begriffsbestimmungen" der RL 2006/42 EG, Maschinenrichtlinie- MRL eine Maschine, da sie eine Gesamtheit von Maschinen ...

Stand: 19.02.2018

Dialog: 16657