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Wer ist Inverkehrbringer von Werbemitteln und muss somit seine Firmenanschrift auf Werbeartikeln angeben?

(und nur, wenn dies nicht möglich ist) auf der Verpackung anzubringen.Nur wenn es vertretbar ist - z. B. wenn dem Verwender der Hersteller bekannt ist, wie u. a. bei Sonderanfertigen auf Wunsch eines Kunden, kann auf diese Angaben verzichtet werden.Ist auf dem Werbemittel allein Ihre Firmenbezeichnung angegeben, werden Sie aus produktsicherheitsrechtlicher Sicht zum Hersteller (s. § 2 Nr. 14 a) ProdSG ...

Stand: 20.10.2016

Dialog: 27710