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Was muss ich vorm Inverkehrbringen von Stehlampen (ohne Leuchtmittel), Lichterketten (mit Batterie oder Adapter) oder Dekorationsartikel mit integrierter Lichterkette beachten?

in den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie (z. B. sind sie für den Netzspannungsbetrieb 230 V ausgelegt), so sind sie CE- kennzeichnungspflichtig und es ist ein Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, ebenso, wenn diese in den Anwendungsbereich der EMV- Richtlinie fallen.Je nach Ausgestaltung der Lichterketten trifft dieses auch dafür und für deren (Netz-) Betriebsgeräte (Adapter) zu.Es ...

Stand: 22.03.2014

Dialog: 20712

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