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Muss vom Inverkehrbringer einer Anlage, die der Niederspannungsrichtlinie unterliegt, der Schutzleiterstrom gemessen und veröffentlicht werden?

Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem beigegebenen Hinweis anzugeben sind. Der Schutzleiterstrom gehört grundsätzlich nicht zu diesen Angaben. Der Hersteller muss sich jedoch vergewissern, dass die in den einschlägigen Normen angegebenen Grenzwerte eingehalten sind oder er muss die Sicherheit auf andere Weise gewährleisten. Zum Nachweis hat er technische Unterlagen zu erstellen und diese ...

Stand: 12.09.2015

Dialog: 24737