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Dürfen Tauchflaschen, die nach TPED (RL 2010/35/EU) mit PI-Kennzeichen in Verkehr gebracht worden sind, in Deutschland verwendet und wiederbefüllt werden?

Die Richtlinie 2010/35/EU ist mit der „Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)“ vom 29.11.2011 in nationales Recht übernommen worden. Demnach dürfen die nach diesen Vorschriften mit der PI-Kennzeichnung versehenen Druckgeräte in Deutschland verwendet und auch wieder befüllt werden. Dies betrifft auch Flaschen, die Luft enthalten. Zum Tauchen dürfen diese Flaschen aber nicht verwendet ...

Stand: 11.05.2012

Dialog: 16211