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Unter welchen Bedingungen kann eine Maschine bereits vor Erteilung der Baumusterzulassung, der Konformitätserklärung und der CE-Zeichenanbringung betrieben werden?

Wird eine Maschine in der EU in den Verkehr gebracht, müssen alle Voraussetzungen der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) erfüllt sein. Ist eine der Voraussetzungen die EG-Baumusterprüfung, so gilt das auch hierfür. Unter dem Inverkehrbringen ist hierbei die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt zu verstehen, z .B. wenn die Maschine vom Hersteller dem Kunden zur Benutzung übergeben wird. ...

Stand: 30.11.2016

Dialog: 27998