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Muss man für eine unvollständige Maschine auch eine Risikobeurteilung machen?

Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...

Stand: 24.07.2018

Dialog: 42373

Handelt es sich beim Wiederinbetriebnehmen einer Maschine um ein neues Inverkehrbringen?

kann auch über ergänzende Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung unter Anwendung des T-O-P-Prinzips gewährleistet werden (technische, organisatorische, persönliche Maßnahmen). Hiermit kann der Arbeitgeber ermitteln, ob und in welchem Umfang Nachrüstungen an der Maschine nötig sind. Hierbei ist der Verbesserungsgrundsatz gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu beachten. Der „Stand ...

Stand: 15.08.2022

Dialog: 43598