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Was muss ich vorm Inverkehrbringen von Stehlampen (ohne Leuchtmittel), Lichterketten (mit Batterie oder Adapter) oder Dekorationsartikel mit integrierter Lichterkette beachten?

nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts.Entsprechende Verträge mit den Herstellern aus Drittstaaten sind daher unbedingt empfehlenswert.Falls die importierten Produkte ein GS-Zeichen tragen, sind Sie verpflichtet die Rechtmäßigkeit der Kennzeichnung zu überprüfen und die Überprüfung zu dokumentieren (s. § 22 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG).Fallen die von Ihnen bezeichneten Stehlampen ...

Stand: 22.03.2014

Dialog: 20712