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Es sollen wesentliche Änderungen an Produkten durchgeführt werden, die keine CE-Kennzeichnung tragen. Welche Dokumentationspflichten gehen hiermit einher?

Wenn Sie an Produkten wesentliche Änderungen vornehmen, werden Sie rechtlich zum Hersteller eines neuen Produktes. Ein Produkt darf gemäß § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt ...

Stand: 08.09.2021

Dialog: 43578