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Müssen die selbst hergestellten einzelnen Maschinen eine separate CE-Kennzeichnung erhalten?

nehmen, verändern" (MB046) und „Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Maschinen in den Europäischen Wirtschaftsraum" (MB049) der BG ETEM weisen wir hin.Daher muss der Hersteller die Pflichten nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für die einzelnen Maschinen einschließlich Eigenbaumaschinen, wie z. B. das Anbringen der CE-Kennzeichnung, erfüllen.Bei dem Vorliegen einer Gesamtheit ...

Stand: 16.10.2023

Dialog: 43835