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Besteht aufgrund der Neufassung der 1. ProdSV Handlungsbedarf bezüglich der schon vor Inkrafttreten der Verordnung gekauften und eingesetzten elektrischen Betriebsmittel?

Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren. Dies gi ...

Stand: 08.06.2016

Dialog: 26753

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