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Besteht aufgrund der Neufassung der 1. ProdSV Handlungsbedarf bezüglich der schon vor Inkrafttreten der Verordnung gekauften und eingesetzten elektrischen Betriebsmittel?

für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU Hier gibt es das Kapitel: 2.9. ÜBERGANGSZEITEN BEI NEUEN ODER ÜBERARBEITETEN EU-VORSCHRIFTEN „Im Falle neuer oder überarbeiteter Rechtsvorschriften kann den Wirtschaftsbeteiligten zur Anpassung an die neuen Vorschriften zusätzlich Zeit eingeräumt werden – die sogenannte Übergangszeit, d. h. die Zeit zwischen dem Inkrafttreten einer neuen Regelung und dem Zeitpunkt ...

Stand: 08.06.2016

Dialog: 26753