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Benötige ich für Produkte (früher Technische Arbeitsmittel) laut Produktsicherheitsgesetz eine Risikobewertung zwecks Risikobeurteilung?

benutzt werden könnten. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn es zwar unwahrscheinlich ist, dass ein Verbraucher ein solches Produkt erwirbt, es aber möglich ist, dass dieses Produkt im Verleih eines Baumarktes an Verbraucher vermietet wird (z. B. Minibagger, Deckenstützen).Ist ein Produkt im weiteren Sinne als Verbraucherprodukt einzustufen, sind nach § 6 ProdSG zusätzliche Anforderungen ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 17836