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Fallen Kunstwerke, in die elektrische Beleuchtungen verbaut wurden, unter das Produktsicherheitsgesetz und sind somit kennzeichnungspflichtig?

werden, ist auch die Geschäftstätigkeit eindeutig vorhanden. Schließlich ist der Verkauf dieser Kunstwerke ein "Bereitstellen auf dem Markt", da entsprechend § 2 Nr. 4 ProdSG "die Bereitstellung auf dem Markt jede entgeldliche oder untentgeldliche Abgabe eines Produktes (...) im Rahmen einer Geschäftstätigkeit" ist.Da auch in den Ausnahmen nach § 1 Abs. 3 ProdSG keine Regelung vorhanden ist, die Kunstwerke vom Anwendungsbereich ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 18463