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Kann das Produktsicherheitsgesetz auch auf Software angewendet werden oder unterliegt diese einer anderen Verordnung?

Funktionsbestandteil einer Datenverarbeitungsanlage“ definiert. Dies könnte zu dem Schluss führen, dass die Herstellung der Software nicht durch einen Fertigungsprozess erfolgt. Wenn die Software jedoch auf einer verkörperten/physischen-Form (z.B. einer CD) vorliegen würde, dann wäre dieses ein Produkt.Die Kommentierungen des ProdSG sind zu dieser Frage auch nicht eindeutig. Je nach Einzelfall könnte ...

Stand: 14.04.2016

Dialog: 3036