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Gibt es Ausnahmen von den Informationsangaben gemäß § 6 Produktsicherheitsgesetz?

eines Produktes (z.B. ein durch einen Schreiner gefertigter Schrank) kann davon ausgegangen werden, dass dem Verwender die Angaben bereits bekann sind. In solchen wenigen Einzelfällen kann auf die Kennzeichnung verzichtet werden.Ein unverhältnismäßiger Aufwand, ein Produkt zu kennzeichnen, kann z.B. dann gegeben sein, wenn es ohne Verpackung verkauft wird und aufgrund seiner Größe und Eigenschaften nur noch ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 15182