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Fallen Kunstwerke, in die elektrische Beleuchtungen verbaut wurden, unter das Produktsicherheitsgesetz und sind somit kennzeichnungspflichtig?

Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt dann, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt oder ausgestellt werden (§ 1 Abs. 1 ProdSG).Es handelt sich bei den Kunstwerken entsprechend der Begriffsdefinition nach § 2 Nr. 22 ProdSG um Produkte, da diese durch einen Fertigungsprozess hergestellt werden. Da die Kunstwerke gewerblich vertrieben ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 18463