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Besteht aufgrund der Neufassung der 1. ProdSV Handlungsbedarf bezüglich der schon vor Inkrafttreten der Verordnung gekauften und eingesetzten elektrischen Betriebsmittel?

. Dies gilt nicht nur für die 1. ProdSV, sondern auch für andere Rechtsvorschriften, sofern nicht explizit etwas anderes ausgesagt wird. Bei der neuen 1. ProdSV ist die Übergangszeit allerdings am 20.04.2016 abgelaufen und ab diesem Zeitpunkt müssen die Produkte dieser Vorschrift entsprechen. Siehe 1. ProdSV, §§ 21 und 22. Hinweis: Zu Ihrem Thema ist folgende Abhandlung zu empfehlen: „Blue Guide“ Leitfaden ...

Stand: 08.06.2016

Dialog: 26753