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Fallen Kunstwerke, in die elektrische Beleuchtungen verbaut wurden, unter das Produktsicherheitsgesetz und sind somit kennzeichnungspflichtig?

bestimmt sind".Es ist auch nicht erkennbar, warum das ProdSG, das grundlegende sicherheitstechnische Anforderungenen an Produkte stellt, für Kunstwerke nicht gelten sollte. In dem hier angeführten Beispiel sind elektrische Bauteile (Beleuchtung) verbaut. Bei unsachgemäßer Installation könnten sich daraus Gefahren für Personen ergeben (elektischer Schlag, Brandgefahr durch Überhitzung, etc.).Da jedoch ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 18463