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An einer in Betrieb befindlichen Maschine kam es aufgrund unzureichend abgeschirmter Quetschstellen bereits zu zwei Verletzungen. Muss der Hersteller noch nachbessern?

), besteht lediglich für die zuständige Überwachungsbehörde die Möglichkeit, bei schwerwiegenden Mängeln den Rückruf eines Produktes behördlich anzuordnen.Einem solchen Rückruf steht jedoch möglicherweise die o.a. Verpflichtung des Arbeitgebers nach der BetrSichV entgegen, den Arbeitnehmern nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.Bei ...

Stand: 06.05.2017

Dialog: 18464