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Ist es zulässig, einen Kippbehälter für Späne z.B. mit Rollen selber zu modifizieren?

die Anforderungen für Maschinen anzuwenden Eine "auswechselbare Ausrüstung" ist entsprechend Artikel 2b) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wie folgt definiert:"auswechselbare Ausrüstung“ eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist" Beim Inverkehrbringen ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 11462