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Benötige ich für Produkte (früher Technische Arbeitsmittel) laut Produktsicherheitsgesetz eine Risikobewertung zwecks Risikobeurteilung?

von Verbraucherprodukten nach § 6 Abs. 3 u. a. Stichproben bei den vertriebenen Produkten durchführen und Beschwerden prüfen und ggf. dokumentieren. Der Umfang der Stichproben ist wiederum vom Grad des Risikos, das mit den Produkten verbunden ist, abhängig.Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass im ProdSG zwar keine spezielle Regelung für den Hersteller zur Beurteilung seiner Produkte und deren Dokumentation ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 17836