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An einer in Betrieb befindlichen Maschine kam es aufgrund unzureichend abgeschirmter Quetschstellen bereits zu zwei Verletzungen. Muss der Hersteller noch nachbessern?

entsprechen.Es gibt also eine zusätzliche Pflicht für die Arbeitgeber, bei der Auswahl der Arbeitsmittel die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen sicherzustellen.In den Regelungen nach dem Produktsicherheitsgesetz sind keine Verpflichtungen für Hersteller vorhanden, ggf. ein mangelhaftes Produkt nachzurüsten. Bei Produkten, die nicht für private Verbraucher bestimmt sind (z.B. Industriemaschinen ...

Stand: 06.05.2017

Dialog: 18464