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Ist nach der Maschinenrichtlinie ein Dokumentationsbevollmächtigter zu bestellen?

der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Nach der Maschinenrichtlinie ist diese Person vom Hersteller lediglich zur Erledigung bestimmter Aufgaben gegenüber der Behörde zu bevollmächtigen. Die Maschinenrichtlinie verknüpft damit keine Übertragung einer Verantwortung. Auch sind keine Sanktionen gegen diese Person vorgesehen, wenn diese ihrer Aufgabe nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, z. B. weil der Hersteller ...

Stand: 17.12.2020

Dialog: 11239