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Könnte man dem Verwender von PSA die Inhalte der gemäß Verordnung (EU) 2016/425 Anhang II, Nr. 1.4. erforderlichen Informationsbroschüre mittels eines Bildschirms am Ausgabeautomaten zur Verfügung stellen?

Die Formulierungen der Verordnung (EU) 2016/425, z. B.„Die Hersteller gewährleisten, dass der PSA die Anleitung und die Informationen nach Anhang II Nummer 1.4 in einer Sprache beigefügt sind, (...)“ [Art. 8 Abs. 7]„Die vom Hersteller mit den PSA auszuhändigende Anleitung (...)“ [Anhang II, 1.4]lassen hier wenig Spielraum für Interpretationen.In der aktuellen Fassung der Leitlinien zur VO(EU ...

Stand: 27.05.2019

Dialog: 42736