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Ergeben sich die sicherheitstechnischen Anforderungen an Energieanlagen ausschließlich aus dem Energiewirtschaftsgesetz, so dass ProdSG, 9. ProdSV usw. nicht anwendbar sind?

BetrSichV, da diese überwachungsbedürftige. Anlage bleiben (z. B. Gaswarnanlagen für entzündbare Gefahrstoffe zur Konzentrationsüberwachung als primäre Schutzmaßnahme des Ex-Schutzes.)*) ACHTUNG: Seit August 2021 gilt das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) Der ehemalige Karol überwachungsbedürftiger Anlagen aus § 2 Nr. 30 ProdSG gilt übergangsweise nach § 34 ÜAnlG bis auf weiteres ...

Stand: 15.09.2021

Dialog: 20383