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Dürfen im Rahmen einer vom Arbeitgeber veranstalteten Warentauschbörse auch alte, ungeprüfte Elektrogeräte getauscht bzw. verschenkt werden?

Abgabe von Werbegeschenken ist eine Geschäftstätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung). Diese Geschäftstätigkeit können wir nach Ihrer Schilderung nicht erkennen. Auch der private Handel (tauschen, schenken, verkaufen) fällt nicht unter das ProdSG.Gleichwohl sind wir auch der Auffassung, dass die neuen Besitzer der Alltagsgegenstände (insbes. Elektrogeräte) auf die Zweckmäßigkeit einer geeigneten ...

Stand: 03.12.2012

Dialog: 17469