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Gibt es die Möglichkeit, dass ein und dasselbe Produkt je nach Einsatz beim Kunden einmal per Definition eine auswechselbare Ausrüstung (mit CE) und einmal etwas anderes (ohne CE) ist?

.“Einfach zusammengefasst: Wenn die „Grundmaschine“ hier rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurde, dann darf diese Maschine von AN verwendet werden.Im nächsten Schritt, dürfte dann die auswechselbare Ausrüstung an der „Grundmaschine“ angebracht und betrieben werden.3. Pflichten des Käufers / Verwenders /Betreibers – Variante 2 („Grundmaschine“ ohne CE)Die beschriebene Konstellation ist, dass der Käufer ...

Stand: 08.02.2022

Dialog: 43634