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Kann man als Händler eines ATEX-Produktes, dass man unter eigenem Namen vertreiben will, auf die vorhandene Baumusterprüfbescheinigung des Herstellers verweisen oder benötigt man eine eigene Bescheinigung?

Wenn ein Händler ein Produkt, welches in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (bzw. in den einer beliebigen anderen Produktsicherheitsvorschrift) fällt, unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringen will, so hat er vorher sämtliche Herstellerpflichten zu erfüllen, welche die ATEX-RL (bzw. die entsprechende Rechtsvorschrift) vorgibt. Würde dieses Produkt durch eine Marktüberwachungs ...

Stand: 12.04.2018

Dialog: 42254