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Dürfen im Rahmen einer vom Arbeitgeber veranstalteten Warentauschbörse auch alte, ungeprüfte Elektrogeräte getauscht bzw. verschenkt werden?

Im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG ist zunächst der Anwendungsbereich zu überprüfen.Gemäß § 1 Abs. 1 gilt das Gesetz, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Geschäftstätigkeit heißt in diesem Sinne u. a., dass eine Abgabe der Produkte mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt (Auch die kostenlose ...

Stand: 03.12.2012

Dialog: 17469