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Muss ich in der Konformitätserklärung beim Bezug auf Normen das Ausgabedatum oder das Datum des Inkrafttretens einer Norm angeben?

Bei Überprüfungen von Konformitätserklärungen durch die Marktaufsichtsbehörden wird, hinsichtlich der Normen, auf das „Gültigkeitsdatum“ der jeweiligen Norm geachtet/Bezug genommen (Das Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung und die aktuelle Gültigkeit beim Bereitstellen auf dem Markt ist entscheidend).Richtig und wichtig ist, wie bereits von Ihnen erwähnt, die Fundstelle der harmonisiert ...

Stand: 22.07.2020

Dialog: 19008