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Wie ist die Modifizierung des Antriebs bei einem Pedelec zu bewerten? Ist dies eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

werden. --> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 3.    Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher und eine ausreichende Risikominderung kann nicht durch einfache Schutzeinrichtungen erreicht werden. --> Es liegt eine wesentliche Veränderung vor.  Die wesentlich veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt!  Anmerkung: Der Hersteller hat sich aufgrund ...

Stand: 26.09.2017

Dialog: 30318