Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Fragen zur Ausstellung von Maschinen auf Messen.

sichergestellt sein, dass der Besucher keinerlei Gefährdungen ausgesetzt ist. Hier sind also ggf. besondere Schutzmaßnahmen umzusetzen. Weiterhin muss die Sicherheit der betroffenen Mitarbeiter auf dem Stand gewährleistet werden – insbesondere die des Bedienungspersonals. Dies ist bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen. Die Überlegungen beziehen sich alle ...

Stand: 18.04.2016

Dialog: 26406