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Ist ein Maschinenhersteller verpflichtet, dem Käufer seine Risikoanalyse zur Verfügung zu stellen? Reicht die Einsichtnahme aus, und darf hierzu eine gesonderte Rechnung erstellt werden?

mindestens 10 Jahre zur Einsicht für die zuständigen Marktüberwachungsbehörden bereitzuhalten. Durch privat-vertragliche Regelungen kann die Einsichtnahme oder die Aushändigung dieser Unterlagen bzw. Teile davon vereinbart werden. Die Restrisiken sollten in der den Maschinen beigefügten Betriebsanleitungen aufgeführt sein. Bestehen Zweifel darüber, dass die Maschine und die mitgelieferte Betriebsanleitung ...

Stand: 30.10.2013

Dialog: 19679