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Unterliegen z. B. Fackeln für Biogasanlagen der MaschRL 2006/42/EG und müssen somit auch eine CE-Konformität nach MaschRL aufweisen?

, also z. B. elektrisch, dann würde es sich um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie handeln. Wenn lediglich ein Absperrhahn vorhanden ist, der mit der Hand betätigt wird, dann würde es sich nicht um eine Maschine handeln. Sofern die Fackel in den Anwendungsbereich einer harmonisierten Norm fällt und diese Norm im Amtsblatt der EU unter der Maschinenrichtlinie gelistet ...

Stand: 06.02.2015

Dialog: 23031