Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wird ein Gerät ohne jegliche Antriebe, jedoch mit beweglichen Achsen, die mit menschlicher Kraft frei verschoben werden können, auch als Maschine gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingestuft?

Energie verstanden. Deswegen ist ein Pedelec beispielsweise als Maschine anzusehen – und ein Fahrrad ohne Motor nicht.In der Fragestellung ist jedoch auch von einer vertikalen Achse und Beweglichkeit gesprochen. Daher ist hier noch § 2 Nr. 2 e) der 9. ProdSV (bzw. Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) zu berücksichtigen:„eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen ...

Stand: 22.05.2024

Dialog: 43953