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Fällt ein Gestell zum Aufnehmen von Teilen in einer Galvanik bzw. in einer Feuerverzinkerei unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie?

wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile.“ Werden Gestelle zur Aufnahme von Teilen in einer Galvanik bzw. einer Feuerverzinkerei mit Hebezeugen verbunden, die nicht mit anderen Lastaufnahmemitteln für das Heben von Lasten vorgesehen sind, gehören diese Gestelle zum Hebezeug. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Bäder automatisch beschickt werden. In diesem Fall sind die Kriterien ...

Stand: 10.02.2014

Dialog: 20337