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Kann der Firmenname in der EG-Konformitätserklärung als bevollmächtigte Person eingetragen werden?

der EG-Konformitätserklärung identisch sein kann) oder um eine sonstige natürliche oder juristische Person handeln, die in der EU ansässig ist und die vom Hersteller mit dieser Aufgabe betraut wird.Bei Herstellern, die außerhalb der EU ansässig sind, kann es sich bei der zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigten Person um eine natürliche oder juristische Person handeln ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 27688