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Welche Vorgaben sind bei einem Produkt einzuhalten, welches rein für Versuchszwecke gebaut wird?

Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. Den formalen Anforderungen dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt.“Anders formuliert, muss das Arbeitsmittel neben den „Arbeitsschutzvorschriften“ auch die Vorschriften des EG/EU-Rechtes zum Bereitstellen auf dem Markt (incl. Eigenherstellung) einhalten. Da die 9.ProdSV hier, wie oben ...

Stand: 29.08.2018

Dialog: 42419