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Fallen Lastaufnahmemittel wie Hebeösen unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie, wenn sie fest mit ausgelieferten Werkzeugen verbunden sind?

Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr gebr ...

Stand: 29.04.2013

Dialog: 18411