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Sind Sägeblätter "auswechselbare Ausrüstungen" im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder "Werkzeuge", die von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgenommen sind?

zum Heben von Lasten vorgesehen sind, um ihre Funktion zum Zweck des Hebens von Personen zu verändern, gelten als auswechselbare Ausrüstungen – siehe § 388: Anmerkungen zu Anhang IV Nummer 17. Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese zu ortsfesten Maschinen umgebaut werden und auswechselbare ...

Stand: 17.07.2020

Dialog: 43221