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Wird ein Gerät ohne jegliche Antriebe, jedoch mit beweglichen Achsen, die mit menschlicher Kraft frei verschoben werden können, auch als Maschine gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingestuft?

Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der 9. ProdSV (bzw. Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG):eine Gesamtheit aus mehreren Teilen,davon mind. eine beweglich undes hat eine bestimmte AnwendungAntriebssystem, ein anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen KraftIm Kern geht es bei vielen Diskussionen zur Frage, ob ...

Stand: 22.05.2024

Dialog: 43953