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Wie ist beim Tragen von Halbmasken mit Bartträgern umzugehen, wenn der Bart die Dichtigkeit/Schutzwirkung der Maske deutlich reduziert?

ArbSchG wird dazu zunächst vertreten, dass der Arbeitgeber bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung zur verstärkten Unterweisung verpflichtet sei und auch dazu, die Maßnahme durchzusetzen. Wie diese Durchsetzung erfolgen kann, ist dort nicht näher ausgeführt. Dies dürfte aber mehr eine arbeitsrechtliche als eine arbeitsschutzrechtliche Frage sein. Zu Fragen des Arbeitsrechts bietet KomNet keine Beratung ...

Stand: 03.03.2023

Dialog: 21073

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