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Auf welche Regelung begründet sich die Pflicht zu einer praktischen Unterweisung für Nutzer von PSA der Kat.3?

Die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitgeber sowie die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit ist in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) geregelt. Dies ändert sich grundsätzlich auch nicht durch die neue Verordnung (EU) 2016/425, die Anforderungen an Entwurf und Herstellung von PSA regelt. In § 3 Absatz 1 der PSA-BV ist geregelt, dass ...

Stand: 05.12.2019

Dialog: 26701