Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wie viele Arbeitsschuhe stehen mir im Handwerk laut Arbeitsschutzgesetz zur Verfügung?

"Benutzung von Fuß- und Knieschutz" führt unter Nr. 3.2.2 aus, dass Fußschutz in ausreichender Anzahl durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden muss. "Dabei hat sich bewährt, dass jeder Nutzer Fußschutz in zweifacher Ausführung erhält, damit ein wechselweises Tragen möglich wird. Es ist aber auch möglich den Fußschutz mit Sprays mit antimikrobieller Wirkung am Ende der Arbeitsschicht zu desinfizieren ...

Stand: 12.11.2019

Dialog: 5456