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Ist es zulässig, dass der Hersteller einer Sonnenbrille (PSA) auf die Angabe (Kennzeichnung) der Filterkategorie verzichtet?

Kennzeichnung. Konkret hierzu heißt es in Anhang II Nr. 2.12 der vorgenannten Verordnung:"Wenn PSA eine oder mehrere direkt oder indirekt gesundheits- und sicherheitsrelevante Kennzeichnungen [...] aufweisen, müssen diese Kennzeichnungen [...]  wenn möglich die Form vereinheitlichter Piktogramme oder Ideogramme haben. Sie müssen während der gesamten vorhersehbaren Lebensdauer der PSA problemlos sichtbar ...

Stand: 04.05.2021

Dialog: 42989