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Wie ist beim Tragen von Halbmasken mit Bartträgern umzugehen, wenn der Bart die Dichtigkeit/Schutzwirkung der Maske deutlich reduziert?

ist - ist zu prüfen, ob mittlerweile andere (technische) Maßnahmen in Betracht kommen. Ist dies nicht der Fall, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Wirksamkeitsüberprüfung zu dem Schluss kommen, dass der betroffene Beschäftigte mit dieser Halbmaske in diesem Bereich nicht eingesetzt werden kann.Der Beschäftigte hat demgegenüber nach § 15 ArbSchG die Verpflichtung, Arbeitsmittel bestimmungsgemäß zu verwenden ...

Stand: 03.03.2023

Dialog: 21073

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