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Wie viele Arbeitsschuhe stehen mir im Handwerk laut Arbeitsschutzgesetz zur Verfügung?

Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA), hier Schutzschuhe, bereitzustellen.Das Arbeitsschutzgesetz trifft keine Aussage dazu, wie viele Schutzschuhe bereitzustellen sind. Die DGUV Regel 112-991 ...

Stand: 12.11.2019

Dialog: 5456