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Wer trägt die Kosten bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für Studierende?

Arbeitsschutzverordnungen, die Studierende den Beschäftigten gleichstellen, z.B.:§ 2 Abs.4 Nr.1 BetrSichV§ 2 Abs. 7 Nr. 1 GefStoffV§ 2 Abs. 9 Nr.2 BiostoffV§ 2 Abs. 9 LärmVibrationsArbSchV§ 2 Abs. 12 OStrVWenn der Arbeitgeber (hier: die Hochschule) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommt, dass persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt werden muss, stellt dies eine Maßnahme nach § 3 ...

Stand: 27.11.2019

Dialog: 42941