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Ist der Arbeitgeber zwingend verpflichtet seinen Beschäftigten Schutzbrillen mit Korrektionsgläsern - also in der individuellen Sehstärke der Beschäftigten - zur Verfügung zu stellen?

, dass zum Schutz der Augen für bestimmte Tätigkeiten bzw. in bestimmten Arbeitsbereichen persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Augen erforderlich ist, muss diese grundsätzlich vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für fehlsichtige Mitarbeiter, für die in einem solchen Fall eine Korrektionsschutzbrille erforderlich sein kann. Überbrillen können eine Alternative sein, aber nur ...

Stand: 13.01.2021

Dialog: 43442